Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Rechtssicherheit und Entlastung für Ihr Unternehmen

Als Unternehmer tragen Sie die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten. Wir unterstützen Sie dabei, diese Verantwortung nicht als Last, sondern als Qualitätsmerkmal Ihres Unternehmens zu gestalten. Wir erfüllen für Sie die gesetzlichen Vorgaben nach DGUV Vorschrift 2 – kompetent, unkompliziert und praxisnah.

Hier erfahren Sie, wie unsere Zusammenarbeit aussieht:

1. Was bekommen Sie als Unternehmer?

Mit unserer Beauftragung erhalten Sie sofortige Entlastung und die formale Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten. Konkret bieten wir Ihnen:

  • Die offizielle Bestellung: Wir stellen Ihnen die gesetzlich geforderte externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) und dokumentieren dies schriftlich für Behörden und Berufsgenossenschaften.
  • Gesetzeskonforme Grundbetreuung: Wir decken alle Leistungen ab, die die DGUV Vorschrift 2 fordert – von der Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung bis zur Analyse von Arbeitsunfällen.
  • Maßgeschneiderte Beratung: Über die Pflicht hinaus beraten wir Sie bei betriebsspezifischen Sicherheitsfragen, etwa bei der Gestaltung neuer Arbeitsplätze oder dem Umgang mit Gefahrstoffen.

2. Wie erbringt die externe Fachkraft ihre Leistungen?

Wir arbeiten nicht vom Schreibtisch aus an der Realität vorbei, sondern integrieren uns in Ihre betrieblichen Abläufe. Unsere Arbeit basiert auf einer hybriden und effizienten Vorgehensweise:

  • Präsenz vor Ort: Wir führen regelmäßige Betriebsbegehungen durch, nehmen an den Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA) teil und sprechen direkt mit Ihnen und Ihren Mitarbeitern, um Mängel frühzeitig zu erkennen.
  • Lösungsorientiert statt problemorientiert: Wir liefern Ihnen keine bloßen Mängellisten, sondern konkrete, umsetzbare Handlungsempfehlungen zur Beseitigung von Risiken.
  • Rechtssichere Dokumentation: Wir erstellen die notwendigen Berichte und Protokolle transparent und auditfähig, sodass Sie jederzeit Nachweise zur Hand haben.

3. Was haben Sie als Unternehmer davon?

Arbeitsschutz ist mehr als nur die Vermeidung von Bußgeldern. Durch unsere externe Betreuung profitieren Sie dreifach:

  • Haftungsminimierung: Sie reduzieren Ihr persönliches Haftungsrisiko (Organisationsverschulden) signifikant, da Sie nachweisen können, dass Sie sich professionellen Rat eingekauft haben.
  • Kosteneffizienz: Sie sparen sich die hohen Aus- und Weiterbildungskosten einer internen Fachkraft. Zudem vermeiden Sie teure Ausfallzeiten durch Arbeitsunfälle oder berufsbedingte Erkrankungen.

Fokus auf das Kerngeschäft: Während wir uns um die komplexe Bürokratie, Fristen und Vorschriften des Arbeitsschutzes kümmern, können Sie sich voll und ganz auf Ihren unternehmerischen Erfolg konzentrieren.